Hinweise zur Ergebnisverwertung

Für eine Förderung von Vorhaben ist nicht ausschließlich deren technologischer Innovationsgehalt entscheidend, sondern die spätere Nutzung der Ergebnisse am Markt, vor allem durch die beteiligten Unternehmen.
Möglichst schon in der Ideenskizze - spätestens aber im Projektantrag - muss daher jeder Verbundpartner im Rahmen eines sogenannten Verwertungsplanes darstellen, wie die erzielten Projektergebnisse wirtschaftlich genutzt werden sollen. Nur wenn von jedem Partner ein Verwertungsplan vorliegt, kann das Vorhaben vom BMWi bewilligt werden.

 

  1. Umsetzung der Vorhabensergebnisse in zukünftige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bei den Unternehmen
    • Geplante Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
    • Angestrebtes Marktsegment, geschätztes Marktpotential, Zugang zu dem anvisierten Marktsegment
    • Voraussichtliche Maßnahmen zur Umsetzung (z.B. weitere FuE, Fertigungsaufbau, sonstige Investitionen, Personalaufstockung)
    • Voraussichtliche Kosten der Umsetzung (z.B. für weitere FuE), wie soll die Umsetzung finanziert werden?
  2. Ziele für die wirtschaftliche Verwertung bei Unternehmen
    • Stückzahlen und Umsatz
    • Für Vermarktung vorgesehene Regionen, Zeitpunkt der Markeinführung
  3. Verwertung der Vorhabensergebnisse bei Forschungseinrichtungen
    • Geplante Verwertung der im Bund erzielten Ergebnisse
    • Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussmöglichkeit
  4. Verwertungsmöglichkeiten außerhalb der Vorhabenszielstellung