Deutsches Innovationssystem nicht passfähig für die Konvergenz der Spitzentechnologien
Von Dr. Susanne Giesecke
Die Thematik „Konvergenz der Spitzentechnologien“, auf die wir in unserem
letzten IPS aufmerksam gemacht haben, hat bei unseren Lesern Reaktionen
hervorgerufen, die darauf schließen lassen, dass hier ein großer
Informations- wie auch Diskussionsbedarf besteht. In unserer Novemberausgabe
hatten wir konstatiert, dass sich durch die allmähliche Konvergenz der
Spitzentechnologien Nano, Bio, Info und Cogno (NBIC) nicht nur neue
Möglichkeiten des wissenschaftlich-technologischen Fortschritts und
wirtschaftlichem Wachstums ergeben. Parallel erfordert diese Entwicklung
eine breit angelegte öffentliche Diskussion um Leitbilder und um deren
Steuerungsfähigkeit durch die Forschungspolitik, sofern erwünschte
Entwicklungen befördert und unkontrollierbare Folgen verhindert werden
sollen. Voraussetzung ist der Wille der deutschen Innovationspolitik, diese
Entwicklung aktiv zu gestalten.
Frappierend ist bei der Konvergenz der Spitzentechnologien einerseits die Fortsetzung des technologischen Fortschritts als „Wachstum ins Kleine“, der sich damit der herkömmlichen menschlichen Wahrnehmbarkeit und seiner Kontrolle weitgehend entzieht. Zum anderen eröffnet die Konvergenz dieser vier Felder wissenschaftlich-technische Eingriffsmöglichkeiten auf der kleinsten elementaren Ebene des Lebens. Diese elementaren Einheiten des Lebens wie Gene und Neuronen werden mit technischen Artefakten auf der Basis von Atomen und Bits zu gleichsam autonomen Einheiten kombinierbar. Damit kann die Wissenschaft so vehement wie nie zuvor in die Schöpfung eingreifen und betritt unter ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten weitgehend Neuland.
Dieser neue Innovationstypus erfordert ein flexibles forschungs- und bildungspolitisches Reagieren auf die neuesten wissenschaftlich-technischen Entwicklungen. Die immer noch stark disziplinär ausgerichtete Ressortforschung und die überkomplexen föderalen Strukturen wirken sich auf das deutsche Innovationssystem im internationalen Wettbewerb oft nachteilig aus. Traditionell wird die Rolle des Staates darin gesehen, zum einen forschungspolitische Akzente zu setzen und das Innovationsgeschehen materiell durch eine entsprechende Förderpraxis zu stimulieren. Zum anderen ist er dafür verantwortlich, durch Gesetze die Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren, die von unkontrollierter Forschung und Wissensdiffusion ausgehen könnten, zu gewährleisten und deren Risiken zu minimieren. Diese Rolle des Staates wird zunehmend prekär und ambivalent. Neue technologische Entwicklungen werden in der Regel nur vereinzelt, nicht in ihrem strukturellen Zusammenhang, in der Öffentlichkeit sehr kritisch diskutiert, was eine für das Innovationssystem unberechenbare Größe darstellen kann.
Um den Herausforderungen, die die Konvergenz der Spitzentechnologien zu Tage bringen, adäquat begegnen zu können, muss sich ein neuer Innovationstypus, vielleicht sogar ein neues Innovationsparadigma, etablieren. Bei einer weiter bestehenden mangelhaften Passfähigkeit des Innovationssystems auf die neuen Herausforderungen drohen die sich bietenden Potenziale unausgeschöpft zu bleiben und die Innovationsfähigkeit abzunehmen. Folgender Handlungsbedarf stellt sich daher in Bezug auf NBIC an die Forschungs- und Technologiepolitik:
Bei einer Öffnung des Diskurses zum Agenda-Setting könnten in Zukunft wertvolle Hinweise auf gesellschaftliche Bedarfe und Chancen, aber auch auf Akzeptanzprobleme, von Anfang an bei der Ausgestaltung einer NBIC-adäquaten deutschen Innovationspolitik berücksichtigt werden.
Download dieses Artikels sowie der drei weiteren Beiträge der Ausgabe Februar 2005 als pdf (328k)
Dr. Susanne Giesecke, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
+49 3328 435-166
giesecke@vdivde-it.de
Susanne Giesecke beschäftigt sich mit den Schwerpunkten Innovationsforschung und Technologiepolitik und arbeitet seit 2000 im Bereich Gesellschaft der VDI/VDE-IT.
Frappierend ist bei der Konvergenz der Spitzentechnologien einerseits die Fortsetzung des technologischen Fortschritts als „Wachstum ins Kleine“, der sich damit der herkömmlichen menschlichen Wahrnehmbarkeit und seiner Kontrolle weitgehend entzieht. Zum anderen eröffnet die Konvergenz dieser vier Felder wissenschaftlich-technische Eingriffsmöglichkeiten auf der kleinsten elementaren Ebene des Lebens. Diese elementaren Einheiten des Lebens wie Gene und Neuronen werden mit technischen Artefakten auf der Basis von Atomen und Bits zu gleichsam autonomen Einheiten kombinierbar. Damit kann die Wissenschaft so vehement wie nie zuvor in die Schöpfung eingreifen und betritt unter ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten weitgehend Neuland.
Dieser neue Innovationstypus erfordert ein flexibles forschungs- und bildungspolitisches Reagieren auf die neuesten wissenschaftlich-technischen Entwicklungen. Die immer noch stark disziplinär ausgerichtete Ressortforschung und die überkomplexen föderalen Strukturen wirken sich auf das deutsche Innovationssystem im internationalen Wettbewerb oft nachteilig aus. Traditionell wird die Rolle des Staates darin gesehen, zum einen forschungspolitische Akzente zu setzen und das Innovationsgeschehen materiell durch eine entsprechende Förderpraxis zu stimulieren. Zum anderen ist er dafür verantwortlich, durch Gesetze die Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren, die von unkontrollierter Forschung und Wissensdiffusion ausgehen könnten, zu gewährleisten und deren Risiken zu minimieren. Diese Rolle des Staates wird zunehmend prekär und ambivalent. Neue technologische Entwicklungen werden in der Regel nur vereinzelt, nicht in ihrem strukturellen Zusammenhang, in der Öffentlichkeit sehr kritisch diskutiert, was eine für das Innovationssystem unberechenbare Größe darstellen kann.
Um den Herausforderungen, die die Konvergenz der Spitzentechnologien zu Tage bringen, adäquat begegnen zu können, muss sich ein neuer Innovationstypus, vielleicht sogar ein neues Innovationsparadigma, etablieren. Bei einer weiter bestehenden mangelhaften Passfähigkeit des Innovationssystems auf die neuen Herausforderungen drohen die sich bietenden Potenziale unausgeschöpft zu bleiben und die Innovationsfähigkeit abzunehmen. Folgender Handlungsbedarf stellt sich daher in Bezug auf NBIC an die Forschungs- und Technologiepolitik:
- Die Akteure müssen einen Diskurs darüber in Gang setzen, welche Institutionen in welcher Weise zusammenwirken müssen, um das Potenzial der technologischen Konvergenz für marktfähige Innovationen auszuschöpfen;
- es muss eine Potenzialanalyse über bestehende Forschungsvorhaben und unterstützende Maßnahmen zum Thema NBIC durchgeführt werden;
- der Reformbedarf des tradierten Innovationssystems muss abgeschätzt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, um den Herausforderungen, die die Konvergenz der Spitzentechnologien mit sich bringt, gerecht zu werden;
- entsprechend muss der Regelungsbedarf in Bezug auf NBIC und seine ethischen, sozialen und rechtlichen Implikationen erhoben werden;
- die Öffentlichkeit sollte von Anfang an in diese Prozesse einbezogen werden und sie sollten sozialwissenschaftlich begleitet werden.
Bei einer Öffnung des Diskurses zum Agenda-Setting könnten in Zukunft wertvolle Hinweise auf gesellschaftliche Bedarfe und Chancen, aber auch auf Akzeptanzprobleme, von Anfang an bei der Ausgestaltung einer NBIC-adäquaten deutschen Innovationspolitik berücksichtigt werden.
Download dieses Artikels sowie der drei weiteren Beiträge der Ausgabe Februar 2005 als pdf (328k)
Dr. Susanne Giesecke, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
+49 3328 435-166
giesecke@vdivde-it.de
Susanne Giesecke beschäftigt sich mit den Schwerpunkten Innovationsforschung und Technologiepolitik und arbeitet seit 2000 im Bereich Gesellschaft der VDI/VDE-IT.
Last modified 28.01.2005 05:01 PM
