Damit alles mit „rechten“ Dingen zugeht …
Erfolgreiche Innovationen mit autonomen Systemen bedürfen – möglichst ex ante und in einem sensibel geführten Aushandlungsprozess – der Bewertung haftungs-, versicherungs-, daten- und arbeitsschutzrechtlicher, aber auch grundsätzlicher Fragen.
Unser Rechtssystem ist ein hehres Gut. Es hat sich bewährt und wird stetig, aber behutsam weiterentwickelt. Diese dem Rechtssystem innewohnende Trägheit könnte zu einer Barriere für manche Innovationen werden.
Entwicklungen in der intelligenten Sensorik und in der Kommunikations- und Softwaretechnik ermöglichen technischen Systemen
• mittels multimodaler Sensorik und Sensorfusion zu Sensorsystemen das ganzheitliche Erfassen der Umwelt,
• mittels Lokalisierungs- und Identifikationstechnologien das Erkennen des eigenen und des Zustands/Status und Standorts anderer, interaktionsfähiger Objekte,
• mittels embedded systems und Software die Verarbeitung resp. Interpretation von codierten und nicht codierten Informationen,
• mittels Technologien zur Interpretation von Sprache, Mimik und Gestik sowie semantischer, ontologiebasierter IKT die multimodale Interaktion und Kommunikation mit Menschen und anderen Objekten.
Damit werden sie in die Lage versetzt, selbstständig weitgehend autonom Funktionen auszuführen. Der Grad ihrer Autonomie, zu der auch künftig Ergebnisse der Kognitionsforschung beitragen werden, bestimmt im Wesentlichen die Interaktionsformen zwischen technischem Artefakt und dem Menschen. Am Beispiel der Robotik wird dies augenscheinlich: So bedarf ein Industrieroboter, der hinter Absperrungen in der Fabrikhalle programmierte Funktionsabläufe monoton und zuverlässig ausführt, lediglich eines „condition monitoring“ und einer regelmäßigen Wartung. Die Intensität und Qualität der Mensch-Maschine-Interaktion hat bescheidene bis keine Ausmaße. Erhält dieser Roboter jedoch die Fähigkeit, sich auf neue funktionale Anforderungen flexibel zu adaptieren, mit anderen Maschinen zu kooperieren, dem Menschen zu assistieren und sich im quasi-öffentlichen Raum zu bewegen, sieht dies völlig anders aus.
Wer haftet, wenn solch ein autonomes System ein anderes beschädigt oder gar einen Menschen verletzt? Welche technischen Vorgaben und rechtliche Aspekte muss ein Hersteller mobiler Roboter berücksichtigen? Welche Arbeits- und Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme oder Prozesse notwendig, wünschenswert und praktikabel? Welche Auswirkungen auf Arbeitsorganisation, Haftungs- und Versicherungsfragen ergeben sich beim Einsatz autonomer Systeme?
Autonome Systeme
• mal hoch willkommen und überlebenswichtig, wenn diese beispielsweise dazu beitragen, dass ein Auto bei Ausfall des Fahrers am Straßenrand selbstständig sicher zum Stehen kommt,
• mal sehr nützlich, wenn sie einer Pflegekraft bei körperlich schweren Tätigkeiten assistieren können,
• mal argwöhnisch betrachtet, wenn sie niederqualifizierte Tätigkeiten ersetzen und Arbeitsplätze gefährden,
• gar abgelehnt, wenn mit untragbarem Risiko behaftet, da die funktionale Sicherheit nicht zu 100 Prozent gewährleistet ist
werden sehr unterschiedliche, vom jeweiligen Kontext abhängige Innovationsprozesse durchlaufen.
Neben zu erwartenden Akzeptanzfragen (In welchem Maße soll menschliche Arbeit durch technische Systeme ersetzt werden?) ist die damit durchaus verknüpfte rechtliche Thematik eine sehr grundsätzliche Innovationsbarriere. Hier müssen der Rechtsrahmen in Deutschland und im Hinblick auf die Exportfähigkeit auch international die Handlungsspielräume für einen rechtskonformen Einsatz autonomer Systeme analysiert und Anpassungsnotwendigkeiten identifiziert werden.
Es bedarf eines bewusst und verantwortlich geführten iterativen Prozesses aller Stakeholder, um rechtliche Rahmenbedingungen behutsam an den technischen Fortschritt anzupassen oder technische Systeme so zu gestalten, dass sie gesellschaftlich definierten Rechtsnormen entsprechen.
Auch wenn robotische Systeme wohl nie ein dem Menschen vergleichbares Bewusstsein oder seine kognitiven Fähigkeiten erreichen werden, werden doch intelligent anmutende Verhaltensweisen und funktionale Qualitäten erreichbar sein, die nicht nur in der Industrie den Einsatz eines Menschen obsolet machen, z. B. bei Einsätzen in menschenunfreundlichen (Tiefsee, Weltall), gefährlichen (Einsturz gefährdete Gebäude) oder kontaminierten (verstrahlte Räume) Umgebungen.
Ich plädiere daher dafür, dass nicht erst durch den Einsatz autonomer Systeme durch die Rechtsauslegung und Spruchpraxis Prozesse ausgelöst werden, die eine eilfertige Modifikation gesetzlicher Vorgaben zur Folge haben. Bereits laufende Entwicklungsprojekte mit absehbaren Anwendungsszenarien müssen dazu genutzt werden, ex ante rechtlichen Aspekten nachzugehen. In diesen Prozessen muss äußerst sensibel agiert werden, um die Gratwanderung zwischen sinnvoller, erwünschter und möglicherweise unter Wettbewerbsgesichtspunkten notwendiger Innovation und Beeinträchtigung eines mit politischem Bedacht und gesellschaftlichem Konsens entwickelten gesetzlichen Rahmens zu bewältigen.
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Alfons
Botthof,
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Der Autor berfasst sich mit dem Innovationsfeld "Internet der Dinge" und leitet die Begleitforschung zu autonomen Systemen und mobilen Robotern im Technologieprogramm Autonomik des BMWi (www.autonomik.de). |
