Ist ein Letter of Intent verpflichtend?

Ein Letter of Intent (LoI) ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Er ist nur einzureichen, wenn dies in der jeweiligen Förderbekanntmachung oder den Antragsunterlagen ausdrücklich gefordert wird. Maßgeblich sind die Vorgaben der jeweiligen Fördermaßnahme.