Können Aufträge (Pos. 0835) sowohl auf Rechnungsbasis als auch im Rahmen eines Honorarvertrages vergeben werden?
Wenn es sich nicht um Lizenzen handelt, sondern die Software angeschafft werden soll, ist entscheidend, ob der Betrag für die Anschaffung unter 800 € liegt. Dann ist sie in der Position 0831 zu planen und abzurechnen. Liegt er gleich oder höher als 800 € ist die Software in Position 0850 zu planen und abzurechnen.