Sind Ausgaben/Kosten für die Antragstellung förderfähig?
Ausgaben/Kosten, die durch den Prozess der Antragstellung verursacht werden, liegen zeitlich vor dem Laufzeitbeginn des Vorhabens und sind daher nicht zuwendungsfähig.
Ausgaben/Kosten, die durch den Prozess der Antragstellung verursacht werden, liegen zeitlich vor dem Laufzeitbeginn des Vorhabens und sind daher nicht zuwendungsfähig.