Soll das Ersatzpersonal für nicht förderfähiges haushaltsfinanziertes Personal in der Belegliste namentlich aufgeführt werden?
In der Belegliste soll kenntlich gemacht werden, wenn es sich bei dem abgerechneten Personal um Ersatzpersonal für nicht förderfähiges haushaltsfinanziertes Personal handelt. Der Ansatz darf die Ausgaben für das im Projekt tätige, grundfinanzierte Personal nicht überschreiten.