Sollen die Brutto- oder Nettobeträge in die Beleglisten eingetragen werden?

Je nach Vorlage einer Vorsteuerabzugsberechtigung sind die Nettowerte (berechtigt zum Vorsteuerabzug) oder Bruttowerte (nicht berechtigt zum Vorsteuerabzug) einzutragen. Ebenfalls sind Skonti und Rabatte, auch bei Nichtinanspruchnahme, abzuziehen.