Was ist eine N.N. Stelle?

Werden Anträge auf Ausgabenbasis gestellt, ist im Antrag anzugeben, ob das beantragte Personal namentlich bekannt ist oder namentlich noch nicht bekannt ist. Um namentlich nicht bekanntes Personal (N.N.-Personal) handelt es sich immer dann, wenn der Antragsteller während der Antragsphase die jeweilige Person namentlich noch nicht benennen kann.