Was passiert mit bewilligten und angeschafften Gegenständen nach dem Projektende?

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums kann über die Gegenstände, die mit Hilfe der Zuwendung erworben oder hergestellt werden wie folgt verfahren werden:

  • deren Wert 800 € im Einzelfall (Pos. 0831 des Gesamtfinanzierungsplans) nicht übersteigt, kann frei verfügt werden.
  • deren Wert 800 € im Einzelfall (Pos. 0850 des Gesamtfinanzierungsplans) übersteigt, sind Sie verpflichtet sie
  • für andere wissenschaftliche Arbeiten zu verwenden oder
  • dem Bund oder einem Dritten zu übereignen oder
  • zu veräußern und das BMBF an dem Teil des Erlöses entsprechend der Förderquote zu beteiligen oder deren Restwert abzugelten.