Welche konkreten Vorgaben gelten für die Angabe und Abrechnung der Tagespauschale im FE-Vertrag?
Die Tagespauschale ist entsprechend der im FE-Vertrag vereinbarten Höhe abzurechnen. Maßgeblich sind die tatsächlich geleisteten und projektbezogenen Einsatztage. Eine gesonderte Abrechnung einzelner Kostenbestandteile, die durch die Tagespauschale abgegolten sind, ist nicht zulässig. Die zugrunde liegenden Nachweise sind aufzubewahren und dem Projektträger auf Anforderung vorzulegen.