Wer erhält die Projektpauschale?

Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) können für Forschungsvorhaben ergänzend zu dem Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben (Zuwendung) eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Zuwendung (F0864) pauschal beantragen und abrufen. Die Projektpauschale unterstützt die Finanzierung der durch das Forschungsvorhaben verursachten indirekten Projektausgaben (z. B. für Raumnutzung, Energieverbrauch, IT-Infrastruktur, Verwaltungspersonal).