Wie ist der Umgang bei einem Formfehler? Ist eine ausgebesserte Version zulässig?
Ob eine ausgebesserte Version eingereicht werden kann, hängt vom Stand des Verfahrens und den Vorgaben der jeweiligen Förderbekanntmachung ab. Sofern die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist eine Korrektur in vielen Fällen möglich. Nach Ablauf der Frist sind Änderungen in der Regel nur nach Abstimmung mit dem Projektträger möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre zuständige Ansprechperson.