CO2-Differenzverträge: Start des Gebotsverfahrens 2026

Am 5. Mai 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Gebotsverfahren 2026 des Förderprogramms CO2-Differenzverträge eingeläutet. Antragsberechtigte Unternehmen, die bereits am Vorverfahren teilgenommen haben, können sich nun bis einschließlich 7. September 2026 in einem wettbewerblichen Verfahren um Förderung in Form von Mehrkostenausgleich für ihre CO2-armen Produktionsverfahren bewerben. Insgesamt stehen fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Gefördert werden diejenigen Vorhaben, die den günstigsten Preis für die Vermeidung einer Tonne CO2-Äquivalent im Vergleich zu konventionellen Anlagen anbieten können. 

Das Programm richtet sich an energieintensive Industrieunternehmen, die vom europäischen Emissionshandelsystem ETS-1 erfasst werden, unter anderem aus den Branchen Metall, Chemie, Zement, Kalk, Papier oder Keramik. Teilnehmende Unternehmen und Konsortien verpflichten sich, CO2-arme Produktionsanlagen zu errichten oder ihre Anlage so umzurüsten, dass sie nach spätestens 15 Jahren Laufzeit 85 % weniger CO2 emittieren als vergleichbare konventionelle Anlagen. Wie die Einsparung erreicht wird, ist durch die technologieoffene Förderung nicht vorgegeben. Allein der Preis, den die Vorhaben pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent aufrufen, entscheidet über die Förderwürdigkeit der Projekte. Durch die Aufteilung der Fördergelder auf einzelne Sektoren wird sichergestellt, dass verschiedene Industrien von der Förderung profitieren können. 

Die Förderung erfolgt in Form von Mehrkostenausgleich für eine Laufzeit von 15 Jahren: Statt fixer Summen für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen, gleicht der Staat die Mehrkosten im Vergleich zur konventionellen Produktion aus. Übersteigen die Kosten der konventionellen Produktion im Laufe der Vertragslaufzeit die Kosten der CO2-armen Produktion, etwa aufgrund steigender CO2-Preise oder steigender Preise für fossile Energieträger, dreht sich das Zahlungsverhältnis um.

Im Vergleich zum ersten Gebotsverfahren von 2024, wurden die Rahmenbedingungen für das Gebotsverfahren 2026 in entscheidenden Punkten angepasst. So ist es etwa durch die Absenkung der Mindesteinspargröße auch für kleinere Unternehmen möglich, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Auch die Nutzung von Carbon Capture and Storage / Usage (CCU/S) ist nun möglich. 

„Durch das wettbewerbliche Verfahren der CO2-Differenzverträge kann der Staat effektiv genaue die Vorhaben fördern, die die größte Hebelwirkung entfalten. Durch die Förderung in Form von Mehrkostenausgleich setzt er Gelder zudem effizient ein und verhindert Mitnahmeeffekte. Durch moderne Förderprogramme wie die CO2-Differenzverträge wird Transformationsförderung passgenau und zielführend gestaltet“, so Projektleiter Dr. Jan-Henrik Fischer-Wolfarth.

Als Projektträger begleiten wir den Wettbewerb und die geförderten Vorhaben in einem vom Projektträger Jülich (PtJ) geführten Konsortium in Zusammenarbeit mit CMS und Deloitte. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website der CO2-Differenzverträge: https://www.co2-differenzvertraege.info/