Hier finden Sie Unterlagen und Informationen zur möglichen Aufstockung der im Rahmen der o.g. Richtlinie geförderten Projekte.
Hintergründe und Voraussetzungen der Aufstockung, zur Verfügung stehende Mittel
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Eine Projektpauschale wird nicht gewährt.
Die Förderung ist wie folgt zu beantragen:
- vorrangig für Personalmittel (in der Regel mindestens 70 % der Gesamtfördersumme pro Vorhaben)
- nachrangig für Sach- und Reisemittel und
- im begründeten Ausnahmefall für Investitionen in Soft- und Hardware u. a. zum Aufbau technischer Infrastruktur, die für die Umsetzung des Projekts zwingend erforderlich ist.
Es werden erneut grundsätzlich Verbundprojekte erwartet.
Maßnahmen, für deren Umsetzung eine Aufstockung gewährt werden kann
Ausbau und Weiterentwicklung: Die beantragten Mittel sollen dazu dienen, Maßnahmen umzusetzen, die den Ausbau und die Weiterentwicklung von Datenkompetenzzentren zum Ziel haben, die zuvor in einer bis zu dreijährigen Umsetzungsphase im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Aufbau von Datenkompetenzzentren in der Wissenschaft vom 13. Juni 2022 (BAnz AT 22.06.2022 B5) gefördert wurden. Dazu zählen insbesondere Aktivitäten der Aktivitätsfelder Lernen, Forschen und Vernetzen sowie die Weiterentwicklung von Konzepten zur Verstetigung nach Auslaufen der BMFTR-Förderung und deren Abstimmung mit relevanten Akteuren, insbesondere hinsichtlich ihrer finanziellen Tragfähigkeit.
Zentral ist eine klare Abgrenzung von mit dem ursprünglichen Projekt finanzierten Maßnahmen und Arbeitspaketen und den mit der Aufstockung zu finanzierenden neuen Maßnahmen. Die Aufstockung kann nicht zur Weiterfinanzierung der bisherigen Arbeitspakete verwendet werden, sondern dient dazu, solche Maßnahmen anzugehen, die auf den ursprünglichen Ergebnissen und erreichten Zielen aufbauen und diese weiterentwickeln.
Möglich ist allein ein Fortführen der Arbeiten aus der ursprünglichen Förderung im Sinne einer zeitlichen Verlängerung (s. hierzu auch die Hinweise zur Antragsbegründung und zum einzureichenden Arbeitsplan). Zusätzliche Gelder sind damit aber nicht verbunden.
Aktivitäten zur Wissenschaftskommunikation: Förderfähig sind außerdem Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, die geplanten Aktivitäten der Datenkompetenzzentren beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu treten. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.
Zeithorizont und Fristen
Die Finanzierung soll sich nahtlos an die aktuelle Förderung anschließen. Die Anträge für eine Aufstockung sind daher bis zum 18. Mai 2026 einzureichen (zur Form der Antragseinreichung s. u.).
Auswahl und Bewertungskriterien
Das BMFTR wählt nach formalen, sachlichen und qualitativen Gesichtspunkten und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel die aufzustockenden Projekte aus. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden mitgeteilt.
Die Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten der geplanten, weiterentwickelten Ziele und Aktivitäten
- Qualität und Originalität des weiterentwickelten Konzeptes zur innovativen Ausgestaltung des Datenkompetenzzentrums in Hinblick auf die
- ermittelten oder neu erkannten Bedarfe
- thematische oder regionale Ausrichtung
- ggf. zu nutzende Daten- und Datenarten
- ggf. zu nutzende datenwissenschaftliche Methoden
- geplanten, weiterentwickelten Aktivitäten und Maßnahmen zur Datenkompetenzvermittlung in den Aktivitätsfeldern Lernen, Forschen, Vernetzen
- geplanten Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation
- Qualität und Umsetzbarkeit des Vernetzungskonzepts mit relevanten Akteuren
- Plausibilität und Angemessenheit der Zeit-, Arbeits- und Finanzplanung
- Qualität des Verstetigungskonzepts für das weiterentwickelte Datenkompetenzzentrum
Informationen zur Antragstellung über easy-Online
Die Antragseinreichung ist ausschließlich über easy-Online möglich. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 18.05.2026 über easy-Online ein.
Sofern die Antragstellung ausschließlich in elektronischer Form - unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur – erfolgt, gilt ausschließlich der 18.05.2026 als Einreichungsfrist.
Sofern die Einreichung in Papierform erfolgt, ist der Antrag bis 18.05.2026 in „easy-Online“ zu erstellen und anschließend rechtsverbindlich unterschrieben sowie mit den nachfolgenden Dokumenten bis spätestens eine Woche nach der elektronischen Einreichungsfrist einzureichen. Hierbei gilt der Posteingang.
Mit dem Antrag sind folgende Dokumente einzureichen:
1) Begründung
2) Arbeitsplan
3) Ggf.: Letter of Intent
4) Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot
Für die Begründung und den Arbeitsplan gibt es eine Vorlage (s. Vorlagen für die Antragstellung), die zwingend zu verwenden ist. Die Dokumentenbezeichnung (z. B. „Arbeitsplan“) ist beizubehalten.
Vorlagen für die Antragstellung
- Vorlage: 1) Begründung
Vorlage: 2) Arbeitsplan
Der Arbeitsplan ist einmal für den gesamten Verbund einzureichen. Im Arbeitsplan ist der Arbeitsumfang im Einzelnen festzulegen, der unter ökonomisch sinnvollem Einsatz von Ressourcen notwendig ist. Teilaufgaben, und Meilensteine sind aufzuzeigen. Die Vorlage ist eine Excel-Tabelle mit mehreren Tabellenblättern (Balkenplan, sowie tabellarische Übersichten jeweils für den Verbund und pro Teilvorhaben (TV)). Die angelegten Blätter/Reiter für die Teilvorhaben sind für jedes Teilvorhaben auszufüllen und enthalten eine detaillierte Darstellung der durch das jeweilige TV geplanten (Teil-) Arbeitspakete. In der Vorlage sind weitere, detaillierte Ausfüllhinweise zu den einzelnen Spalten enthalten. Die Ablaufplanung ist so zu gestalten (insbesondere in Bezug auf Meilensteine), dass neueste Erkenntnisse - auch Dritter (z. B. aus weiteren Informationsrecherchen im Rahmen der vorhabensbegleitenden Kontrolle) - einfließen können, die eine Änderung oder ggf. sogar einen Abbruch des Vorhabens erfordern würden. Arbeitspakete aus der aktuellen Förderung, die zwar nicht Teil der Aufstockung sind, aber in zeitlicher Hinsicht weiterlaufen sollen, sind im Balkenplan (Blatt 1) darzustellen. Meilensteine sind inhaltlich und zeitlich auszuformulieren und festzulegen.
- Vorlage: 3) Selbsterklärung Besserstellungsverbot
Kontakt zum Projektträger
Für Fragen erreichen Sie unser Projektteam auch unter forschungsdaten@vdivde-it.de