Frau im Büro

Unterlagen für das MLR

Förderprojekte

Unterlagen für das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Auf der Informationsplattform zur Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen.

Laufende Förderaufrufe (Antragstellung derzeit möglich)

Bekanntmachung - Kommunale Holzbau-Scouts
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Antrag

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung an:

Team PT Holzbau-Offensive
E-Mail: PT-Holzbau-Offensive@vdivde-it.de

Bekanntmachung - Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum
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Bekanntmachung

 

Antrag
Hinweis: Bitte laden Sie alle Formulare per „Speichern unter“-Funktion herunter und füllen Sie es lokal in entsprechenden Programmen aus. Das Öffnen der Formulare direkt im Browser kann zu Fehlermeldungen führen.

  • Förderantrag Unternehmen (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Modellhafte Vorhaben)
  • Förderantrag Unternehmen (Investitionsvorhaben)
  • Förderantrag Forschungseinrichtungen
  • Formblatt Meilensteine und Zielkriterien

Nach kürzlich geänderten Rechtsgrundlagen ist keine Unterschrift der Anträge mehr notwendig. Die maschinenschriftliche Nennung an den vorgesehenen Stellen genügt. Bitte reichen Sie die Formulare ausschließlich digital über die genannten E-Mail-Adressen oder unser Upload-Tool ein. Bitte verzichten Sie der Umwelt zuliebe auf den Postversand.

Einzig die De-minimis-Erklärung bei Investitionsvorhaben (wo zutreffend) muss weiterhin unterschrieben werden. Auch hier ist ein Postversand jedoch nicht notwendig. Bitte reichen Sie einen Scan ein und behalten Sie das unterschriebene Original bei Ihren eigenen Unterlagen.

Webinar

Am 04. März 2026 fand eine Informationsveranstaltung zum Förderprogramm statt. Die Folien zur Veranstaltung können Sie hier nachlesen: Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum.

Unterlagen zur Projektbetreuung (für bewilligte Vorhaben aus der Antragsrunde 2025)

  • Belegliste für Unternehmen
  • Belegliste für Forschungseinrichtungen
  • Zahlungsanforderung
  • Stundennachweis
  • Zwischennachweis

Hinweis: Stundennachweise sind uns ausschließlich auf Aufforderung vorzulegen. Sie sind jedoch verpflichtet die projektbezogenen Stunden dauerhaft und zeitnah zu dokumentieren.

Weitere Unterlagen zur Projektbetreuung sind derzeit aufgrund kurzfristiger Änderungen der Rechtsgrundlagen noch nicht verfügbar. Diese werden schnellstmöglich zugänglich gemacht.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung an die Hotline:

Team Bioökonomie Baden-Württemberg
Telefon: +49 711 658355-55
E-Mail: Biooekonomie-BW@vdivde-it.de

Geschlossene Förderaufrufe (Unterlagen zur Projektbetreuung)

Bekanntmachung - Zukunft Biogas Plus
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Innovative Lösungen für eine zirkuläre Bioökonomie: Stärkung von Biogasanlagen als wichtiger Baustein im System der erneuerbaren Energien und Rohstoffe

Bekanntmachung

 

Projektbetreuung

Hinweis: Bitte laden Sie alle Formulare per „Speichern unter“-Funktion herunter und füllen Sie es lokal in entsprechenden Programmen aus. Das Öffnen der Formulare direkt im Browser kann zu Fehlermeldungen führen.

Weitere Unterlagen zur Projektbetreuung sind derzeit aufgrund kurzfristiger Änderungen der Rechtsgrundlagen noch nicht verfügbar. Diese werden schnellstmöglich zugänglich gemacht.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Projektbetreuung an die Hotline:

Team Bioökonomie Baden-Württemberg
Telefon: +49 711 658355-55
E-Mail: Biooekonomie-BW@vdivde-it.de

Bekanntmachung Förderung von Initiativen zur Weiterentwicklung der Leitregion Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg
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Der Förderaufruf „Initiative Weiterentwicklung der Leitregion Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg“ unterstützt gezielt Netzwerk- und Clusterinitiativen sowie regionale und kommunale Projekte, die zur Förderung der kreislauforientierten Bioökonomie im Land beitragen. Ziel ist es, die Einführung neuer Technologien in der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen aus der regionalen Land- und Forstwirtschaft zu fördern und so einen Systemwandel zu ermöglichen. Der Aufruf umfasst zwei Förderlinien: In der Förderlinie „Netzwerk- und Clusterinitiativen“ werden Konzepte, Handlungsempfehlungen und Potentialstudien für bioökonomische Wertschöpfungsnetze entwickelt und neue Netzwerke aufgebaut. Die Förderlinie „Bioökonomiekonzepte für den Ländlichen Raum“ unterstützt Kommunen und regionale Einrichtungen dabei, nachhaltige Wertschöpfungsnetze zu etablieren und bestehende Herausforderungen zu überwinden, indem sie Akteure aus Wirtschaft, Forschung und Verwaltung einbindet.
Landesstrategie nachhaltige Bioökonomie (pdf, extern)

Bekanntmachung:

Bekanntmachung (pdf)

Vorhabenbegleitung:

  • Zahlungsanforderung (pdf)
  • Änderungen und Entsperrungen (pdf)

Zwischennachweis: 
Zwischennachweise sind spätestens zum 30.04. jeden Jahres einzureichen, sofern das Projekt nicht im vorhergehenden Kalenderjahr abgeschlossen wurde. Der Berichtszeitraum ist immer das vollständige vorhergehende Kalenderjahr. Belege sind nur auf Anforderung vorzulegen.

Hinweis zum Zwischennachweis bei Vorhaben mit Weiterleitungen:
Bitte geben Sie in Ihrem Zwischennachweis die Ausgaben der Letztempfänger*innen mit an. Wählen Sie entsprechend bei den Angaben in der Belegliste bitte die Option „Ausgabe beim Letztempfänger“ aus (per Drop-Down-Auswahl).

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Vorhabenbegleitung direkt an Ihr Bearbeitungsteam oder an die allgemeine Hotline:
Team Bioökonomie Baden-Württemberg
Telefon: +49 711 658355-55
E-Mail: Biooekonomie-BW@vdivde-it.de

Bekanntmachung BIPL BW – Innovation
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Bekanntmachung BIPL BW – Innovation zur Förderung von Innovationsvorhaben im Rahmen des Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogrammes für den Ländlichen Raum

Bekanntmachung

  • Bekanntmachung (vom 12.02.2021 in der ab 15.06.2022 gültigen Fassung)

Vorhabenbegleitung

Hinweis: Bitte laden Sie die Dokumente herunter, sie lassen sich nicht im Browser öffnen oder ausfüllen.

Laufzeitänderungen

Kostenneutrale Laufzeitänderungen können ausnahmsweise bewilligt werden.
Zuwendungsempfänger:innen haben hierfür einen formlosen, rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einzureichen. In diesem ist detailliert und nachvollziehbar darzustellen, warum eine Laufzeitverlängerung zur Erreichung der Projektziele unbedingt erforderlich ist. Zum einen muss damit eine Erläuterung der eingetretenen Projektverzögerung einhergehen, zum anderen muss dargelegt werden, aus welchen Gründen es voraussichtlich nicht möglich sein wird, aufgetretene Verzögerungen innerhalb der bewilligten Laufzeit aufzuarbeiten. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Verzögerungen durch nicht-vorhersehbare äußere Einflüsse verursacht worden sein müssen. Dem Antrag ist ein aktualisierter Arbeitsplan beizulegen.

Verlängerungen über den 30.06.2025 hinaus sind ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung besteht nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Projektträgers.

Bekanntmachung BIPL BW – Invest
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ekanntmachung BIPL BW – Invest zur Förderung von einzelbetrieblichen Zukunftsinvestitionsvorhaben im Rahmen des Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogrammes für den Ländlichen Raum und Förderaufruf Upscale Holz zur Landesförderung von Investitionen und Forschung für die Bekämpfung der Coronafolgen, die Sicherstellung der Holzversorgung und den Aufbau regionaler Verarbeitungskapazitäten zur Transformation des Bausektors hin zu einer klimaneutralen Baukultur mit Holz

Vorhabenbegleitung

Hinweis: Bitte laden Sie die Dokumente herunter, sie lassen sich nicht im Browser öffnen oder ausfüllen. Nutzen Sie für den Förderaufruf Upscale Holz ebenfalls die Formulare für die Bekanntmachung BIPL BW – Invest.

Laufzeitänderungen

Kostenneutrale Laufzeitänderungen können ausnahmsweise bewilligt werden.
Zuwendungsempfänger:innen haben hierfür einen formlosen, rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einzureichen. In diesem ist detailliert und nachvollziehbar darzustellen, warum eine Laufzeitverlängerung zur Erreichung der Projektziele unbedingt erforderlich ist. Zum einen muss damit eine Erläuterung der eingetretenen Projektverzögerung einhergehen, zum anderen muss dargelegt werden, aus welchen Gründen es voraussichtlich nicht möglich sein wird, aufgetretene Verzögerungen innerhalb der bewilligten Laufzeit aufzuarbeiten. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Verzögerungen durch nicht-vorhersehbare äußere Einflüsse verursacht worden sein müssen. Dem Antrag ist ein aktualisierter Arbeitsplan beizulegen.

Verlängerungen über den 30.06.2025 hinaus sind ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung besteht nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Projektträgers.

FuE-Programm
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FuE-Programm “Nachhaltige Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum”

Bekanntmachung

  • Bekanntmachung (vom Juni 2020 in der ab Mai 2023 gültigen Fassung)

Vorhabenbegleitung

Hinweis: Bitte laden Sie die Dokumente herunter, sie lassen sich nicht im Browser öffnen oder ausfüllen.