BIPL BW – Innovation zur Förderung von Innovationsvorhaben im Rahmen des Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogrammes für den Ländlichen Raum

Bekanntmachung

Bekanntmachung BIPL BW – Innovation zur Förderung von Innovationsvorhaben im Rahmen des Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogrammes für den Ländlichen Raum

Vorhabenbegleitung

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Laufzeitänderungen

Kostenneutrale Laufzeitänderungen können ausnahmsweise bewilligt werden.
Zuwendungsempfänger:innen haben hierfür einen formlosen, rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einzureichen. In diesem ist detailliert und nachvollziehbar darzustellen, warum eine Laufzeitverlängerung zur Erreichung der Projektziele unbedingt erforderlich ist. Zum einen muss damit eine Erläuterung der eingetretenen Projektverzögerung einhergehen, zum anderen muss dargelegt werden, aus welchen Gründen es voraussichtlich nicht möglich sein wird, aufgetretene Verzögerungen innerhalb der bewilligten Laufzeit aufzuarbeiten. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Verzögerungen durch nicht-vorhersehbare äußere Einflüsse verursacht worden sein müssen. Dem Antrag ist ein aktualisierter Arbeitsplan beizulegen.

Verlängerungen über den 30.06.2025 hinaus sind ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung besteht nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Projektträgers.

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