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Wettbewerbsfähigkeit sichern: Neue Förderrichtlinie für die Automobil-Transformation

Frau und Mann arbeiten in einer Fabrik an einem Computer in Arbeitskleidung

Die deutsche Automobil  und Zulieferbranche beschäftigt mehr als drei Millionen Menschen und prägt zahlreiche Landkreise. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) seit 2022 die Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs.

Was ändert sich?

Mit der im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie „Regionale Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobil  und Zulieferindustrie“ können Interessierte ab sofort Skizzen für die Förderphase 2027 bis 2029 einreichen.

•    Förderzeitraum: 2027 bis 2029
•    Ziel: Unterstützung regionaler Netzwerke beim Strukturwandel, Identifizierung neuer Geschäftsmodelle und Erschließung zusätzlicher Absatzmärkte.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Einrichtungen aus dem nicht-wirtschaftlichen Bereich, darunter:

•    Wirtschaftsförderungen
•    Vereine und Verbände
•    Innovations-Cluster
•    Gewerkschaften, Kammern
•    Forschungseinrichtungen und Transfer Einrichtungen
•    Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften

Wie geht’s weiter?

Eine digitale Informationsveranstaltung des BMWE und des Projektträgers findet am 29. Januar 2026 um 13:45 Uhr statt. Dort erhalten potenzielle Antragsteller detaillierte Angaben zur Förderung.

Mehr Infos und zur Anmeldung: www.fahrzeugtransformation.de

Als Projektträger unterstützen wir das BMWE beim Umsetzen der Maßnahme.

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