Förderrichtlinie für die Bundesförderung „Resilienz und Nachhaltigkeit des Ökosystems der Batteriezellfertigung“

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grundlage dieser Förderrichtlinie beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, großskalige und strategische Investitionsvorhaben zum Aufbau von Produktionskapazitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette wiederaufladbarer, elektrochemischer Energiespeicher zu unterstützen. Als Wertschöpfungskette wird hier der gesamte Weg vom Rohstoff über alle Zwischen- und Zulieferprodukte bis hin zur Systemintegration der Batterie sowie auch die spätere Nachnutzung („Second Life“) und das Recycling verstanden.

Ziel der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten zu unterstützen, um die strukturelle Abhängigkeit Europas von fossilen Energieträgern sowie von Zulieferern aus dem nichteuropäischen Ausland weitestgehend zu verringern und so den Übergang zu einer resilienten und klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Batterieherstellung in Deutschland wird entscheidend davon abhängen, wie schnell und effizient neue und besonders nachhaltige Batterietechnologien in die großskalige industrielle Umsetzung überführt werden können, und wie umfassend die vernetzte und kooperative Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette im europäischen Batterie-Ökosystem gelingt. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme soll daher u. a. der Aufbau von Fertigungskapazitäten für nachhaltig produzierte Batteriezellen der aktuell technisch besten Generation und darüber hinaus gefördert werden. Zugleich soll ein Beitrag zur Integration des europäischen Batterie-Ökosystems und dabei insbesondere der Stärkung und Qualifizierung des Maschinen- und Anlagenbaus geleistet werden

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