Förderbekanntmachung im Rahmen der Förderrichtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“ - Transformationstechnologien
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit dem Förderprogramm STARK unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die deutschen Kohleregionen bei ihrer Transformation und Entwicklung zu Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaft. Es wurde zunächst das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen und in dessen Folge das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) beschlossen, um die betroffenen Länder bei ihren Transformationsprozessen in den Revieren zu unterstützen. Zudem hat die Europäische Kommission am 9. März 2023 einen umfassenden Beihilferahmen (Engl. Temporary Crisis und Transition Framework - TCTF) angenommen, der den Kapazitätsaufbau im Bereich von strategischen Transformationstechnologien und deren Vorprodukten und Schlüsselkomponenten ermöglichen soll. Bislang standen bei der STARK-Förderung nicht-investive Maßnahmen wie Vernetzung oder Aus- und Weiterbildung im Mittelpunkt. Durch die Ergänzung der Förderkategorie 12 in der Förderrichtlinie STARK vom 13.08.2024 soll ein Anreiz zu Investitionen in den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für Transformationstechnologien geschaffen werden.
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